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Open-Air-Kino bleibt

Mittwoch, 22. März 2017 | Text: Judith Levold

Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute

Das Kölner Open Air Sommer-Kino darf bleiben – nach längerem Rechtsstreit mit dem Eigentümer des Harry-Blum-Platzes im Rheinauhafen, der Häfen und Güterverkehr Köln AG, dürfen die Kinobetreiber vertragsgemäß bis 2020 weiter machen. So urteilte das Oberlandesgericht Köln mit einem Anerkennungsurteil, das gerade rechtskräftig wurde.

Das Kölner Open Air Sommer-Kino darf bleiben – nach längerem Rechtsstreit mit dem Eigentümer des Harry-Blum-Platzes im Rheinauhafen, der Häfen und Güterverkehr Köln AG, dürfen die Kinobetreiber vertragsgemäß bis 2020 weiter machen. So urteilte das Oberlandesgericht Köln mit einem Anerkennungsurteil, das gerade rechtskräftig wurde. Die HGK kündigte den Vertrag zuvor, um eine vertragsfreie Rückgabe des Grundstücks an die Stadt Köln zu ermöglichen – dagegen hatten sich die Kinobetreiber gewehrt.

Schon seit zehn Jahren veranstalten sie auf den Stufen zum Hafenbecken immer von Mai bis September gut besuchte Kino-Abende. Auch für diese Saison planen sie ab Mitte Mai einen Themenmix aus Programmkino-Perlen, Dokumentarfilmen mit musikalischen Einlagen und kleinen Theaterperformances.

/jl

Text: Judith Levold

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