App für Gastronomen – made in Südstadt
Dienstag, 12. Mai 2020 | Text: Judith Levold | Bild: railslove
Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute
Die Firma Railslove mit Sitz An der Bottmühle, hat in Nullkommanix die App recover entwickelt, mit der die Wirte in ihren jetzt wieder geöffneten Lokalen ihre Gäste entsprechend der behördlichen Verordnungen registrieren können. Entwickler und Designer sitzen hier unter einem Dach und hatten auch bereits die Plattform veedelsretter.de zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels während dessen Corona-bedingter Schließung entworfen, jetzt also die Unterstützung für die Gastronomie.
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Mainzer Hof – Traditionskneipe für Jung & AltBrauhaus Johann Schäfer-Chef Till Riekenbrauk ist happy: „Das ist sehr praktisch und auch viel praktischer als die Ideen aus den Verordnungen, dass man handschriftlich Gäste registrieren soll“.
Als Vorsitzender der IG-Gastro, der Interessenvertretung der Kölner Gastronomen, hat er mitgewirkt an der Arbeit des Railslove-Team. Die App registriere nur Namen und Telefonnummer des Gastes und scanne den Barcode am Tisch ein, um nachzuvollziehen, wo der Gast gesessen habe. „Ab morgen arbeiten wir damit“ so Riekenbrauk, jeder Tisch habe bereits einen Barcode. Die Daten werden mit der App asymmetrisch verschlüsselt abgelegt und nur im Fall, dass das Gesundheitsamt nachfrage, ist sie von den Gastromomen zu entschlüsseln. Nach vier Wochen werde dann alles wieder gelöscht. „Ein bisschen war das auch der Reiz, mal eben schnell sowas zu produzieren – ohne so lange zu brauchen wie andere für die Tracing-App.“ sagt Till Riekenbrauk augenzwinkernd. Natürlich seien die Anforderungen an diese Gastro-App auch nicht so komplex wie die an eine Tracing- oder Tracking-App.
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Kommentare
Antwort der leitenden Behörde in Düsseldorf dazu:
Sehr geehrter XXX,
nach der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung NRW ist es (unter Punkt I.5) vorgesehen, dass auf den Tischgruppen ausliegende Listen (also Zettel) die Kundenkontaktdaten erfassen sollen.
Eine elektronische Erfassung muss weitergehenden Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen, so dass ich Ihre Idee als vorerst (d. h. nach der aktuellen Verordnung, die bis zum 25.05.2020 befristet ist) unzulässig erachten muss.
Das Gesundheitsamt XXX erhält eine Durchschrift dieser Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX