Alkoholverbot an Karnevalstagen und private Kontaktbeschränkungen
Dienstag, 9. Februar 2021 | Text: Marc Loecke
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Während in Köln die Infektionszahlen leicht sinken – aktueller Inzidenzwert 72,1 (Stand 9.2.21) – gab Frau Reker am Freitag letzter Woche weitere Coronaschutzmaßnahmen bekannt. Das Ziel sei es den Inzidenzwert deutlich unter 50 zu senken.
Alkoholverbot an Karneval
An den Karnevalstagen gilt ein striktes Alkoholverbot in ganz Köln, so wie wir es vom 11.11.2020 kennen. Das Alkoholverbot bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und gilt vom 11. Februar 6 Uhr bis zum 17. Februar 6 Uhr.
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Tanzetage Köln – Jeder Mensch ist ein TänzerVerkaufsverbot von Alkohol
Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt an Weiberfastnacht ganztägig, am Karnevalsfreitag/-samstag & -montag ab 14 Uhr. Genannte Bereiche sind die Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und die Rheinpromenade rechtsrheinisch. Interessanterweise wurde die Südstadt nicht erwähnt, was das Ordnungsamt telefonisch ebenfalls bestätigte.
Kontaktbeschränkung im privaten Raum
Auch im privaten Raum dürfen sich seit Samstag nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen.
Coronaschutzverordnung, regionale Anpassung vom 5. Februar 2021
Coronaschutzverordnung an Karneval, regionale Anpassung vom 5. Februar 2021
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