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Südstadt

Das Bürokratiemonster

Sonntag, 24. Februar 2013 | Text: Antje Kosubek | Bild: Tamara Soliz

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Seit 2011 stellt die Bundesregierung für das so genannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) jährlich 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung, um Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen. Ihnen soll so eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden. In Köln sind 56.000 Kinder und Jugendliche potentiell „Bildungspaket“-berechtigtet. Dafür erhielt die Stadt Köln im Jahr 2012 rund 16 Millionen Euro. Doch nur etwa jeder zweite hatte dafür einen Antrag gestellt. Was war falsch gelaufen? Brauchen die Familien das Geld am Ende gar nicht?

Die Fakten: Mit dem Bildungspaket können sozial schwache Familien für ihre Kinder Nachhilfe-Unterricht aber auch Zuschüsse für Beiträge in Sportvereinen, Klassenfahrten oder Schülertickets, sowie Mittagessen an Ganztagsschulen, beantragen. Unterstützt werden Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Für Köln heißt das: Pro Kind und Jahr beziffert sich der finanzielle Rahmen aus dem „BuT“ auf 285 Euro. Das Geld gliedert sich dann auf in 100 Euro für ein „Schulbasispaket“, also eine angemessene Ausstattung für den Schulbeginn. Die verbleibenden 185 Euro entsprechen circa 15 Euro im Monat und können u.a. für ein Schülerticket, Lernförderung oder einen Zuschuss zum Mittagessen beantragt werden. 

Doch wer jetzt ein wenig mitgerechnet hat, erkennt sofort die Schieflage dieses Pakets, denn allein das VRS-Schülerticket kostet zurzeit im Jahresabo über 17 Euro im Monat.

Ist das Bildungspaket vielleicht ein „Mogelpaket“? Kritisiert wird immer wieder die Komplexität der Anträge. Gencer Caglayan ist Lehrer an der „Theo-Burauen-Realschule“ in der Kölner Südstadt. Er unterstützt die Eltern bei der Antragstellung und kennt dieses Problem: „Viele Eltern, vor allem die Familien mit Migrationshintergrund, sind nicht ausreichend über das ‚Bildungspaket‘ informiert. Zudem existieren sprachliche und bürokratische Ängste bei den Familien“.

Das Bürgerhaus Stollwerck kooperiert mit der nahegelegenen Theo-Burauen-Realschule. Im Februar 2009 übernahm das Bürgerhaus die Trägerschaft des Offenen Ganztags. In der täglichen Mittagspause werden den Schülerinnen und Schüler dort unterschiedliche, sportliche oder kreative Aktivitäten angeboten. Auch hier machte man ähnliche Erfahrungen. Ellen Ludwig, die dort für den Jugendbereich verantwortlich ist, sagt: „Das Problem ist, dass die meisten gar nicht wissen, dass es das Bildungspaket gibt. So paradox das auch klingen mag. Das gilt nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Multiplikatoren, also für Schulen, Kindertagesstätten und Vereine. Der Bedarf an Aufklärung ist enorm.“ Und führt fort: „Eine Mutter mit drei Kindern, zwei davon in der Grundschule, eins in der Realschule – die muss für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen. Was für ein Aufwand! Zudem sitzen viele Eltern bei mir und fragen, warum sie jetzt wieder einen Antrag stellen sollen, obwohl doch vieles bisher durch den Köln Pass abgedeckt wurde. Warum sollen sie jetzt die gleichen Leistungen nochmal beantragen?“.

Mit dem Köln-Pass erhalten Kölnerinnen und Kölner Vergünstigungen bei zahlreichen städtischen und stadtnahen Unternehmen, beispielsweise Museen und der KVB. Doch nicht alle Leistungen des Köln-Passes gibt es auch im Bildungspaket. Sieht so eine „Teilhabe“ am kulturellen und sozialen Leben aus? Stehen Kosten und Nutzen hier noch in einem Verhältnis? Frau Ludwig:“ Unsere Angebote im Stollwerck zur offenen Jugendarbeit, wie zum Beispiel für Mädchen, das sind dann kreative Angebote, die kosten vielleicht einen Euro (für Material o.ä.) – dafür braucht man keinen Antrag stellen. So liegen wir oder auch der ‚Baui‘ oft mit unseren Beiträgen für Angebote unter der Grenze. Das würde sich nicht rechnen, dafür einen Antrag zu stellen. Das Geld lohnt dann eher für Sportvereine. 120 Euro im Jahr, das ist dann der Mitgliedsbeitrag – aber man muss auch bedenken, davon hat man noch kein Trikot oder Stutzen gekauft.“

In anderen Fällen müssen noch ganz andere Hürden genommen werden. Nachhilfe gehört für viele Kinder und Jugendliche in Deutschland mittlerweile zum Alltag. Um einen Zuschuss für einen Nachhilfeunterricht zu erhalten, muss erst die Bedingung erfüllt werden, dass die Kinder versetzungsgefährdet sind. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind Fünfen auf den Halbjahreszeugnissen der Kinder. Frau Ludwig: „Die Eltern stellen einen Antrag, die Schule muss das dann befürworten und danach geht es zum Sozialamt oder Jobcenter (je nach Zuständigkeit). Der Träger bekommt dann Gutschein, aber das klappt auch nicht immer. Und manchmal ist das Schuljahr dann schon fast zu Ende“.  Auf der anderen Seite beklagen sich die Jobcenter über den massiven Verwaltungsaufwand. Verschlingt das Bürokratiemonster die gute Idee der Teilhabe? In Köln hatten die vielen Anträge von Eltern zu einem Bearbeitungsstau geführt. Schulen und Familien musste zum Teil monatelang auf ihr Geld warten. Gencer Caglayan: „Es kam vor, dass die Bearbeitungszeit der Anträge für Klassenfahrten mehrere Monate in Anspruch nahm. Es gab auch den Fall, dass ich das Geld vorgestreckt hatte, damit der Schüler mitfahren kann.“

Ein zusätzlicher Konflikt ist seit Beginn des Jahres zwischen Bund und Länder entfacht. Der Bund fordert das Geld zurück, das im Jahr 2012 von den Kommunen nicht abgerufen wurde. Die Länder sind dagegen. Ist das „Bildungspaket“ ein gescheitertes Projekt? Herr Caglayan von der „Theo Burauen-Realschule“ kann aber auch von positiven Erfahrungen berichten: „Im letzten Jahr, vor Weihnachten, hatte eine Familie für einen Klassen-Tages-Ausflug einen Antrag gestellt und  nach 4-5 Wochen wurde das Geld überwiesen.“
Die Kölner Schuldezernentin Agnes Klein schlug jüngst vor, das Geld „dem kommunalen Bildungssektor zukommen zu lassen“. Die Vorstellung, die Mittel in Schulsozialarbeiter, Ganztagsbetreuung oder U3-Betreuung umzuschichten, findet bei mir helle Begeisterung.

Die Politik hat nun bereits reagiert und nachgebessert: Nach dem Bundesrat billigte am Donnerstagabend auch der Bundestag eine entsprechende Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. So sollen die bedürftigen Kinder und deren Eltern einfacher an die Leistungen aus dem Bildungspaket kommen. Künftig können beispielsweise finanzielle Zuschüsse für Schulausflüge unkomplizierter als bisher beantragt werden. Aber auch die Verwaltungen sollen von unnötiger Bürokratie entlastet werden, so soll es eine Pauschale beim Eigenanteil für Schüler-Fahrkarten geben. Das Gesetz soll zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Text: Antje Kosubek

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