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Widerspruch gegen die Weitergabe von Melde-Daten einlegen

Dienstag, 24. Februar 2015 | Text: Antje Kosubek

Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute

Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass das Einwohnermeldeamt der Stadt Köln ihre Daten nach dem Meldegesetz weitergibt, haben die Möglichkeit, der Weiterleitung zu widersprechen.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass das Einwohnermeldeamt der Stadt Köln ihre Daten nach dem Meldegesetz weitergibt, haben die Möglichkeit, der Weiterleitung zu widersprechen. In bestimmten Fällen darf die Stadt Daten nur nach vorheriger Einwilligung der betroffenen Person weiterreichen. So ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Kontext von Parlaments- und Kommunalwahlen möglich. Sowohl der Widerspruch als auch die Einwilligung müssen schriftlich für jede Person separat eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Für unter 16-Jährige unterschreibt eine Sorgerechtsperson. Entsprechende Formulare stehen im Internet zum Herunterladen bereit.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/widerspruchsrecht-gegen-weitergabe-von-meldedaten-1

Text: Antje Kosubek

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