Jetzt neu: Kindheitspädagog*Innen
Montag, 1. Februar 2016 | Text: Nora Koldehoff
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Seit dem 22.1.2016 darf die Technische Hochschule Köln als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen die neu geschaffene Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin / staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ vergeben.
Seit dem 22.1.2016 darf die Technische Hochschule Köln als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen die neu geschaffene Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin / staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ vergeben.
Die gesetzliche Verankerung der Berufbezeichnung soll deren fachlichen und akademischen Hintergrund gewährleisten. An der TH Köln wird sie mit dem Studium des Studiengangs „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ erworben.
Kindheitspädagog*Innen sind in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen tätig.
Da bislang im Arbeitsfeld der Pädagogik für Kinder von 0 bis 12 Jahren nur wenig akademische Kräfte beschäftigt sind, soll hier eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung stärker in den Fokus gerückt werden.
Die staatliche Anerkennung in der TH Köln wurde am 22. Januar 2016 mit einem Festakt gefeiert, bei dem die Leitende Minsterialrätin Dagmar Friedrich 50 Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs ihre Urkunden überreichte.
/nk
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