Parkstadt Süd: Besonderes Vorkausfrecht für die Stadt
Freitag, 4. Mai 2018 | Text: Judith Levold | Bild: Stadt Köln
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In seiner Sitzung am 3. Mai 2018 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, mit einer Satzung ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ für das Gebiet der künftigen „Parkstadt Süd“ auf den Weg zu bringen. Die Vervollständigung des Inneren Grüngürtels und die Entwicklung eines neuen urbanen Stadtteils mit 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätzen zwischen Luxemburger Straße und Rhein gelten als unverzichtbare Bausteine für die wachsende Stadt Köln
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Die Wagenhalle – außergewöhnliches Gasthauserlebnis in historischem AmbienteUm eine städtebauliche Entwicklung nach den seit Jahren ausgearbeiteten Nutzungsplänen zu sichern, ist es erforderlich, dass die Stadt die dafür notwendigen „Schlüssel“-Grundstücke im Rahmen der Gebietsentwicklung kaufen und ihre Veräußerung an Dritte unterbinden kann. Hierzu bietet das Baugesetzbuch nach § 25 Ab- satz 1 Satz 1 Nr. 2 das Instrument des „Besonderen Vorkaufsrechts“. Es kann für Gebiete erlassen werden, in denen eine Kommune städtebauliche Entwicklung verfolgt. Über das allgemeine Vorkaufsrecht hinaus ermöglicht das „Besondere Vorkaufsrecht“ den Erwerb auch von bebauten Grundstücken, und zwar unabhängig davon, ob bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
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