Als Trans-Frau im Gefängnis
Dienstag, 5. April 2022 | Text: Hanna Bolin | Bild: Hanna Bolin / privat
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gerade erst hat Alexia Metge auf der Kundgebung zum Transgender Day of Visibility gesprochen: Nach einer Demonstration vom Heumarkt aus, informierte die 60jährige auf dem Severinskirchplatz unter anderem auch über die schwierigen Bedingungen für Transgender-Personen in Haftanstalten.
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LutherkircheGenerell sind Transgender-Menschen vielen herabsetzenden Erfahrungen ausgesetzt, die die meisten cis-geschlechtlichen Menschen nicht tagtäglich erleben müssen. Alexia Metge setzt sich besonders für die Rechte von Inhaftierten ein, denn sie selbst hat erleben müssen, welche Repressionen und Einschränkungen man erfahren kann, wenn man als Trans-Frau im Gefängnis sitzt.
Alexias Weg durch die Haftanstalten
Alexia ist 2018 – nach ihrer Personenstandsänderung – aufrund eines Steuerdeliktes ins Gefängnis gekommen. Ihre Inhaftierung passierte allerdings vor ihrer Transition. Der OP-Termin war für nur wenige Monate später angesetzt, doch bekam sie keine Erlaubnis, ihn wahrzunehmen. Zwar saß sie während der gesamten Haft-Zeit in einem Frauengefängnis, musste nach eigenen Angaben jedoch auch dort viel Ablehnung, Diskriminierung und Herabstufung aushalten.
So sei sie Anfeindungen von den anderen Inhaftierten sowie von den Angestellten der Gefängnisse ausgesetzt gewesen. Transfeindliche Kommentare von Mitmenschen seien für sie nichts Neues, „Sprüche“ von Mitinsass*innen habe sie so auch ignorieren können. Herabsetzungen von Seiten der Angestellten jedoch habe sie nicht auf sich sitzen lassen wollen. Gemeinsam mit den Unterstützer*innen von „Solidarity 1803“ aus der Elsaßstraße, einer katholischen Seelsorgerin der Kölner JVA und ihrem Rechtsbeistand ging sie gegen verschiedene Repressionen vor: In der Justizvollzugsanstalt Willich klagte sich Alexia bestimmte Rechte ein, wie zum Beispiel das, alleine duschen zu dürfen.
Transition ist keine Schönheits-OP
Das Angebot, von Willich nach Köln überstellt zu werden, das ihr nach einigen Klagen gemacht wurde, nahm sie an. Dies auch in der Hoffnung, dass die Menschen in Köln offener und verständnisvoller seien. Weitere Gründe waren für sie die Nähe zu ihrem sozialen Umfeld und der sie unterstützenden Gruppe Solidarity 1803.
Leider stellte sich ihre Hoffnung sehr schnell als unbegründet heraus; der Kampf um ihre Rechte ging von vorne los: „Eigentlich wurde es sogar noch schlimmer“, sagt Alexia. „Mir wurde gesagt ich sei eine Querulantin, ich würde nicht mitarbeiten – dabei habe ich nie einen Antrag gestellt, der nicht auch wirklich Berechtigung hatte.“ Ihre Forderung, ihre Transition durchführen zu können, sei stets mit der Begründung abgetan worden, das könne sie nach der Haftzeit immer noch machen. Argumentiert worden sei unter anderem damit, dass anderen Inhaftierten ja auch keine Schönheitsoperationen gewährt würden. Doch sei eine geschlechtsangleichende Operation keinesfalls mit einer Schönheitsoperation vergleichbar, erklärt Alexia.
Hilfe durch solidarity 1803
Für Alexia hat sich also im geschlossenen Vollzug trotz zahlreicher Anträge und Klagen nichts verändert, mit der Ausnahme, dass ihr nach langem Hin und Her eine neue Perücke zugestellt werden durfte. Erst seit ihrem Übergang in den offenen Vollzug und ihrer Anstellung in einem freien Beschäftigungsverhältnis kann sie ihre Transition weiter vorantreiben: „Ich habe keine Hilfe bekommen. Alles was ich jetzt in Gang setze, mache ich von ganz alleine.“ Aber mit Beistand von der Gruppe Solidarity 1803, betont sie. „Sie haben mich bei allem unterstützt, was war. Seelisch, finanziell, wenn ich irgendwas brauchte, haben sie das gemacht.“
Alexias Forderungen
Doch Alexia Metge setzt sich nicht nur für die Belange von Trans-Menschen hinter Gittern ein, sondern stellt Forderungen auf, die die allgemeine Situation für alle Inhaftierten betreffen. So pocht sie auf mehr Mitbestimmungsrecht jeder einzelnen Person, was Unterbringungen in den zweigeschlechtlichen Männer- und Frauengefängnissen betrifft. Außerdem fordert sie mehr Flexibilität bei der Vollzugs- und Wiedereingliederungsplanung unter Berücksichtigung des erhöhten Armutsrisikos von trans, inter und queeren Personen bei der Entlassung. Auch Zugang zu spezifischer Gesundheitsversorgung für Alle und die Möglichkeit zur Namens- und Personenstandsänderung während der Haft liegen ihr am Herzen. Dazu zählen auch beispielsweise Hormonersatztherapien, geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen und deren regelmäßige, ärztliche Begleitung.
Ebenso – was eigentlich selbstverständlich sein sollte – der Schutz vor psychischer und physischer Gewalt. Wichtig sei auch ein Zugang zum Internet für die Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen und eine einzelfallorientierte Entscheidung über Durchsuchungen sowie die Ermöglichung der gemeinsamen Unterbringung mit Kind auch für nicht-weibliche Gefangene.
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LottaSchließlich fordert sie noch die Umsetzung des Beschlusses zur sogenannten „Dritten Option“ und die Abschaffung des Transsexuellengesetzes.
Wie geht es weiter?
Alexia ist seit Januar diesen Jahres im offenen Vollzug; jetzt darf sie Hafturlaub antreten und sich auf Stellen bewerben. Möglicherweise kann sie in den kommenden vier Wochen das Gefängnis endgültig verlassen. Die Erfahrungen, die sie dort gemacht hat, werden sie jedoch immer begleiten, wie sie sagt. Auch will sie sich nach ihrer Entlassung weiter politisch engagieren, um Menschen über die Situation im Gefängnis aufzuklären und hoffentlich zur Verbesserung der Umstände beizutragen. Ein höherer Beamter habe mal zu ihr gesagt, dass man durch sie gelernt habe. Die Hoffnung, dass sich die Umstände für Trans-Inhaftierte ändern, bleibt also.
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Kommentare
Vielen Dank für den Artikel.
Ich hoffe er klärt etwas auf.