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BLB: Umzug des Justizzentrums ist nur ein Vorschlag

Montag, 16. April 2012 | Text: Wassily Nemitz | Bild: Wassily Nemitz

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein Westfalen (BLB) schlägt die Ansiedlung des Justizzentrums in Bayenthal auf dem Gelände der ehemaligen Dom-Brauerei vor. Entsprechende Vorab-Presseberichte vom vergangenen Donnerstag bestätigte ein BLB-Sprecher heute (Montag, 16.04.2012) gegenüber „Meine Südstadt“.
Grund für den Vorschlag ist nach Angaben des Sprechers, dass die derzeitigen Gebäude der Justiz an der Luxemburger Straße einer „notwendigen und umfangreichen“ Sanierung unterzogen werden müssten.
Anders als in anderen Meldungen dargestellt ist der Umzug des Justizzentrums keineswegs beschlossene Sache; auch die alleinige Zustimmung der neuen Landesregierung führt nicht automatisch zu einer Ansiedlung in Bayenthal – die Stadt Köln habe die Planungshoheit, wie es beim BLB heißt. Tatsächlich müsste der Bebauungsplan geändert werden – und das ist Aufgabe der Lokalpolitik.

Das derzeitige Justizzentrum wurde Anfang der 1980er Jahre auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Sülz errichtet und am 30.04.1981 eröffnet. In ihm sind das Land- sowie das Amtsgericht Köln untergebracht, an den Komplex angrenzend befinden sich darüber hinaus die Staatsanwaltschaft Köln und eine Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit.
In dem etwa 100 Meter hohen Gebäude sind auf einer Fläche von 64.000 Quadratmeter etwa 1300 Mitarbeiter tätig.
Aufgrund der Nutzungsdauer von über 30 Jahren und der „Hochtechnisiertheit“ des Gebäudes ist es nach Angaben des BLB erforderlich, eine Generalsanierung durchzuführen. Da die Wirtschaftlichkeit einer solch kompletten Überholung in Frage zu stehen scheint, denke man über eine Verlagerung nach. Dennoch käme ebenfalls eine Kernsanierung im Bestand in Betracht.

Für die Fläche der ehemaligen Dom-Brauerei und das angrenzende Areal Richtung Westen, über das 2020 frei werdende Großmarktgelände hinaus bis zum Südstadion, gibt es bereits erste städtische Nutzungsplanungen. Unter anderem sind hier Schulstandorte sowie Wohn- und Gewerbebebauungen angedacht, siehe „Meine Südstadt“-Bericht „Neues Quartier am rande der Südstadt“.
Auf Grundlage des Masterplans von Albert Speer soll der Grüngürtel bis zum Rhein verlängert werden – auch das ist Teil der derzeitigen Planungen. Der BLB versichert, dass auch bei der Ansiedlung des Justizzentrums „andere Gesichtspunkte entsprechend des Masterplans berücksichtigt“ würden. Der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses, Karl-Jürgen Klipper (CDU) erklärte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, er empfinde das Gebiet für die Ansiedlung eines Justizzentrums unpassend. Die SPD-Kandidatin im Wahlbezirk Köln I für die Landtagswahl, Ingrid Hack, fordert eine Einbeziehung der bisherigen Planungen: „Kein Hochhausklotz als Neubau, Inneren Grüngürtel anschließen wie geplant, den Wohnungsbau und die verkehrliche Entwicklung angemessen gestalten“, schrieb sie auf ihrer Facebook-Seite.
Ganz ursprünglich war das Gelände der Dom-Brauerei sogar zu dem Zweck vom Land gekauft worden, um darauf das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum der Fachhochschule (IWZ) zu bauen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Immobilien-Geschäft unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue. Und die Ansiedlung des IWZ scheiterte an politischem Widerstand aus allen Reihen: stadtentwicklungspolitisch sei es sinnvoller, die Bildungseinrichtung FH/IWZ am rechtsrheinischen Standort zu belassen, so der schlussendliche Konsens, und außerdem seien Sanierung und Erweiterung im Bestand kostengünstiger.
Auffällig ist, dass das Justizzentrum aus einer ähnlichen Zeit wie das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum der FH in Deutz (1977) stammt und ebenfalls als sanierungsbedürftig eingestuft wird.
Möchte sich der BLB auf diesem Wege unerwünschten Altimmobilien entledigen? Die knappe Antwort des Pressesprechers hierzu: „Der BLB NRW trifft seine Immobilienentscheidungen grundsätzlich auf Basis wirtschaftlicher Überlegungen im Sinne des Landes NRW.“

Sollte es tatsächlich zu einer Umsiedlung der Justiz kommen, wäre das derzeitige Gebäude ohne Nutzung. Bereits jetzt wird über eine Umnutzung diskutiert – vorgeschlagen wurde unter anderem der Umbau zu einem Studentenwohnheim. Einig sind sich alle in einem Punkt: Ein über Jahre leer stehenden „Klotz“ muss verhindert werden – Negativ-Beispiel ist das ehemalige Deutsche Welle-Hochhaus; es steht seit dem Umzug nach Bonn 2003 nun annähernd 10 Jahre leer. Eine Nachnutzung ist immer noch nicht in Sicht.
Somit wäre auch der Abriss des Gebäudes nicht auszuschließen. Heute ist das Schnee von morgen – denn, wie der BLB betont, bei der Umsiedlungs-Idee handelt es sich lediglich um einen „Vorschlag“ – Ausgang ungewiss.

Text: Wassily Nemitz

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