Gesetzlicher Betreuer in der Südstadt – ein Berufszweig mit Zukunft
Der demographische Wandel in Deutschland zeigt auf, dass unsere Bevölkerung immer älter wird – es gibt also immer mehr alte Menschen und immer weniger Kinder und Jugendliche. Dies ist einer der Hauptgründe, warum immer mehr gesetzliche Betreuer benötigt werden. In der Kölner Südstadt finden Sie zahlreiche gesetzliche Betreuer mit ausgezeichneten Qualifikationen, die Sie oder Ihre Angehörigen gerne künftig unterstützen würden. Bei Verdacht auf eine geringfügige oder vollständige Unzurechnungsfähigkeit können die Angehörigen sich an das Gericht wenden und einen entsprechenden Beschluss erwirken.
Gesetzliche Betreuer Köln – Was sind ihre Aufgaben?
Gesetzliche Betreuer werden nur aufgrund von gerichtlichen Aufforderungen tätig und dürfen den Betreuten nur bei bestimmten Aufgaben unterstützen. Wird beispielsweise eine gesetzliche Betreuung in der Vermögensverwaltung angeordnet, darf der gesetzliche Betreuer nicht über den Aufenthaltsort oder Ähnliches bestimmen, sondern wirklich nur über das Vermögen. Dadurch behält der Bevormundete seine Privatsphäre und wird einfach nur in einigen Lebensbereichen unterstützt.
Der Antrag auf eine solche Betreuung kann beim ortsansässigen Amtsgericht gestellt werden. Der zugeteilte Richter beauftragt in diesem Fall einen Psychologen mit der Erstellung eines Gutachtens über das Ausmaß der Zurechnungsfähigkeit. Dieses Gutachten wird dann mit dem jeweiligen gesetzlichen Betreuer besprochen und die Aufgaben werden untereinander verteilt.
Wie lange dauert eine gesetzliche Betreuung?
Wer sich hilfesuchend an einen gesetzlichen Betreuer in Köln wendet, wird auf jeden Fall bei Bedarf entsprechende Hilfe bekommen. Die Beteiligten müssen sich auch keine Sorgen darüber machen, dass der Beschluss einer Betreuung endgültig ist. Die Betreuungszeit wird vorher abgesprochen und spätestens nach Ablauf von sieben Jahren neu geprüft. Sollten Änderungen eingetroffen sein oder sind die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Betreuung nicht mehr gegeben, so wird dieser Beschluss aufgehoben.
Lassen Sie sich von einem gesetzlichen Betreuer in Ihrer Nähe beraten und umfassend informieren. Eine telefonische Ankündigung erspart Ihnen dabei lästige Wartezeiten.