Den Grüngürtel nicht auf eine „homöopathische Dosis“ reduzieren…
Dienstag, 25. Februar 2014 | Text: Judith Levold | Bild: Dirk Gebhardt
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…solle man, so die Haltung von Franz Josef Höing, Stadtentwicklungsdezernent, auf dem Podium der SPD-Landtagsabgeordneten im Bürgerhaus Stollwerck. Man kann die Bürger-Info-Veranstaltung vom Montagabend so zusammenfassen: Der oberste Stadtentwicklungsplaner Kölns spricht sich sich in der Debatte um die verbliebenen zwei optionalen Standorte für einen Justizzentrumsneubau in Köln für die Grünflächen im Entwicklungsgebiet Südliche Innenstadt Erweiterung (ESIE) aus.
Beide vom BLB zur Wahl gestellten Standorte liegen innerhalb dieses Gebiets. Von etwa 40 seitens des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb geprüften Flächen wurden bis auf die zwei alle verworfen. Übrig geblieben sind, wie schon berichtet, nur noch der ursprünglich vorgesehene Standort Bayenthal/Domgärten, der dem BLB gehört, sowie der Standort Sülz, neben und hinter dem jetzt bestehenden Justizkomplex. Franz Josef Höing eröffnete seine Rede damit, dass er sich freue, dass mit der Eingrenzung auf zwei Optionen sich nun etwas bewege und man damit einer Entscheidung näherkomme.
Kölner Bau- und Stadtentwicklungsdezernent Franz Josef Höing./ Foto: Dirk Gebhardt
Gleichzeitig betonte er, dass es zu den beiden Standorten sehr unterschiedliche Planungsstände gebe. Während für Bayenthal mit der ESIE-Nutzungsplanung bereits ein vom Rat abgesegnetes Konzept ohne ein dort angesiedeltes Justizzentrum vorläge, gebe es für den Standort Sülz bislang noch keine ausgefeilte Machbarkeitsplanung dies sei in den kommenden Wochen intensiv nachzuholen. Und zwar unter Beachtung der Masterplan-Vorgaben für den Inneren Grüngürtel. Da gebe es kein Fragezeichen. Das Grün stünde dort an erster Stelle. Deshalb werde eben noch über die Gebäudehöhen und kreative Umsetzung zu sprechen sein. Der BLB hatte ja zuvor kund getan, er wolle unter Hochhausniveau bleiben und maximal sechsgeschossig bauen. Auch für den Standort Bayenthal sieht Höing Möglichkeiten, ein Justizzentrum stadtentwicklungsverträglich in das neu entstehende Quartier zu bauen. In derart zentralen Lagen brauche man sicher auch nicht so viel Parkraum, wie vom BLB angedacht. Dass die Flächen für die laut ESIE-Konzept vorgesehene Wohnbebauung dort knapper würden – von zahlreichen BürgerInnen wurde dazu Kritik laut – kommentierte er mit Wir bauen dort ja kein Wohnquartier, sondern ein Stück Stadt!. Und dazu gehörten eben, der Ansicht waren auch die Genossen Martin Börschel, Jochen Ott und der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Michael Frenzel, Einrichtungen der öffentlichen Versorgung wie zum Beispiel ein Justizzentrum.
Das dies eine Dienstleistungsbehörde für die Bürger Kölns sei, betonte auch Rolf Krähmer, Chef des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW erneut und erläuterte beispielhaft an drei verworfenen Standorten die negativen Ausschlusskriterien und positiven Bewertungskriterien, die den ehemals 40 zur Disposition stehenden Standorten schlechtere Noten als den beiden Spitzenreitern beschert hätten: Das Gleisdreieck sei zwar nicht ausgeschlossen gewesen, hier sei jedoch die ÖPNV-Anbindung suboptimal, von der S-Bahn-Station Nippes müsse man an einem Gebäude vorbei, an dem Kinder und andere Rechtssuchende nicht vorbei müssen sollten. Außerdem sei das Gelände nun wohl verkauft. Der Standort Messe-City-Ost sei verkehrlich schwierig bei einer Vorführung von Gefangenen in Strafprozessen könne man dort eben nicht mal einfach an Messetagen rundherum Straßen sperren, um das Kriterium sichere Vorführsituation zu garantieren. Und das Gelände gegenüber vom Polizeipräsidium in Kalk, das dem BLB gehört, sei einfach zu klein und biete nicht die erforderlichen 20.000 Quadratmter.
Studie Alternative „ESIE pur“
Im Hinblick auf den Standort Bayenthal positionierte sich auch die SPD. Martin Börschel, SPD-Fraktionschef im Kölner Rat, teilte mit, eine Zustimmung seitens der SPD für diesen Ort gebe es höchstens in der vom BLB skizzierten Massenstudien-Variante ESIE Pur, was eine Platzierung der Justiz ausschließlich östlich der Alteburger Straße und die volle Beibehaltung des dort geplanten Grüngürtels bedeute. Darüber hinaus beschrieb Börschel das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen und Monaten, in denen zügig eine Entscheidung fallen solle über die Standortfrage ohne Bürgerbeteiligung, für die dann anschließende Planung mit Bürgerbeteiligung: Der BLB müsse nun in den Gremien der Stadt wie Stadtentwicklungsausschuss und Rat nochmals ausführlich erläutern, warum alle alternativen Standorte abgelehnt wurden.
Neu angedachten Standort Sülz./ Quelle: Bau und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW
Skepsis und Fragen aus dem Publikum gab es reichlich von der Bitte um Onlinestellung der BLB-Begründungen gegen die anderen Standorte über die Kritik an der Abweichung von bereits beschlossenen Nutzungen im entstehenden Großmarkquartier bis hin zu vehementer Ablehnung auch nur geringfügiger Änderung an der beschlossenen Grüngürtelplanung.
Lesen Sie auch der Kommentar von Stefan Rahmann, „Eine Frage des Standorts“.
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