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Gesellschaft Kultur

Die GEMA bittet die Kleinsten zur Kasse: unmoralisch oder nur gerecht?

Donnerstag, 17. Februar 2011 | Text: Kathrin Rindfleisch | Bild: Helmut Schaar / Bundesarchiv

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Seit Ende letzten Jahres sorgt die GEMA, die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ für jede Menge Zunder unter Kita-Eltern und den ohnehin gebeutelten Kitas. Die sollen jetzt – und damit letztendlich die Eltern – Geld bezahlen für (fast) jedes Lied, das die lieben Kleinen so sozial- und sprachwissenschaftlich korrekt im schon zarten Alter singen lernen. In Zeiten von Bildungsnotstand und Sprachbarrieren ein gefundenes Fressen für alle Polemiker. Da ist von „Abzocke im Kindergarten“ die Rede und manch einer befürchtet, dass „Süßer die Kassen nie klingeln“.

Hat sich die Fassungslosigkeit gelegt und schaut man sich die Verwertungsgesellschaft GEMA genauer an, stellt man fest, dass nicht alles schwarz ist im Leben – oder weiß. Die GEMA verwaltet die Rechte von über 64.000 Mitgliedern deutschlandweit und über zwei Millionen Künstlern aus dem Ausland. Sie ist verantwortlich für den Schutz des geistigen Eigentums von Musikschaffenden und stellt sicher, dass die Künstler für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Wir wollen die hitzige Debatte, die auch in unseren Südstadt-Kitas geführt wird, differenzierter betrachten, denn uns ist der Slogan „Arme Kinder, böse GEMA“ zu einfach. Darum haben wir uns den Rat von Experten eingeholt, die mit unterschiedlichem Blickwinkel die Thematik beleuchten. Ein wichtiges Schlagwort in der Diskussion ist das Urheberrecht. Dirk Classen, Rechtsexperte und Miteigentümer der Anwaltskanzlei Classen, Furhmanns & Partner, über Kinderlieder, Urheberrecht und die Besinnung auf Althergebrachtes:

Wenn man an Kinderlieder im Kindergarten denkt…

Wenn man an Kinderlieder im Kindergarten denkt, fallen einem viele schöne Bilder ein; die GEMA war bislang sicherlich noch nicht dabei. Warum auch? Dem normalen Musikinteressierten kam die Verwertungsgesellschaft ohnehin etwas suspekt vor.

Dabei ist die Idee gar nicht schlecht und ganz einfach: Wer ein künstlerisches Werk schafft, dem soll als Urheber auch ein ausschließliches Verwertungsrecht zukommen. Das heißt: Er soll selbst entscheiden können, was damit geschieht, zum Beispiel, ob und wie er es veröffentlichen möchte. Geregelt ist das in § 15 Urheberrechtsgesetz (UrhG): „Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16), das Verbreitungsrecht (§ 17), das Ausstellungsrecht (§ 18).“ Mit anderen Worten: Ebenso wie Bücher nur mit Zustimmung des Autors gedruckt werden dürfen, dürfen Musikstücke auch nur mit Erlaubnis ihres Schöpfers gespielt oder gesungen werden. Das ermöglicht es dem Künstler zudem, an der Verwertung seines Werkes zu verdienen.

So weit so gut. Wie stellt man aber klar, dass die Rechte des Künstlers auch tatsächlich durchgesetzt werden? Bei einem Superstar kein Problem: Er schickt seine Anwälte und Berater los, um nach dem bzw. den Rechten zu sehen. Bei einem Komponisten oder Schriftsteller, dessen Werke nicht in den Charts zu finden sind (also bei nahezu jedem Künstler), sieht das anders aus. Ein Rechtsstreit kann da zu erheblichen Kosten führen.

Hier kommen die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort & Co. ins Spiel. Sie beobachten die Verwertung der Werke und machen die Ansprüche für ihre Schöpfer geltend. Die Verwertungsgesellschaft hat viele Mitglieder, für die hohe Einnahmen erzielt werden (jeder, der Musikstücke aufführen oder Songs im Radio spielen lassen will, muss die Rechte dafür bei der Verwertungsgesellschaft erwerben). Das Geld wird – zumindest zum Teil – an die Mitglieder weitergegeben und für die Wahrnehmung ihrer Interessen verwendet.

Für den Gesang im Kindergarten sieht es nicht anders aus. Juristisch betrachtet ist die Lage klar: Wenn in Kindergärten Noten und Texte kopiert werden, um sie etwa den Kindern zum Üben mit nach Hause zu geben, so stellen diese Kopien so genannte „nicht lizenzierte Kopien“ dar. Dasselbe gilt für die Veranstaltung eines Konzertes. In beiden Fällen ist die Zustimmung der GEMA erforderlich, und die GEMA erteilt die Zustimmung nur gegen Gebühr.

Nun ließe sich einwenden, dass die Träger der Kindergärten – also die Kommunen und privaten Einrichtungen – eigentlich immer klamm sind. Auch mag man einwenden, das Geld sollte lieber in Personal und Bücher fließen – statt an eine Organisation, deren enge Beziehungen zu einem der größten Verlage für Kinderlieder durch die personelle Besetzung ihrer Organe auf der Hand liegt. Das ändert jedoch nichts an der Rechtslage und dem im Grunde zutreffenden Satz: „Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen.“ Zu Recht orientiert sich die Rechtsprechung häufig an diesem Prinzip: Man stelle sich nur vor, dass jemand zum Friseur geht und danach dem irritierten Meister erklärt, der Schnitt sei gelungen, das Portemonnaie aber leer. Insofern kommen wohl auch die Träger der Kitas nicht an einer Abgabe vorbei.

Um eine Lösung zu finden, sollte sich die GEMA bezüglich der Abgabenhöhe und der Zahlungsmodalitäten „vergleichsbereit“ zeigen. Dabei sollte sie berücksichtigen, dass die Bereitschaft zur Zahlung einer bestimmten Summe oftmals von der empfundenen Angemessenheit ihrer Höhe abhängt. Außerdem handelt es sich um kontinuierliche und stabile Einnahmen, die nicht von heute auf morgen abreißen. Wo sonst gibt es schon einen Schuldner, der in so regelmäßigen Abständen bezahlt – und das auch noch für so eine gute Sache? Und als Tipp für alle kleinen und großen Fans von Rolf Zuckowski, Gerhard Schöne & Co.: Probiert es doch einmal mit alten Volks- oder Kinderliedern. Die machen auch Spaß und sind – weil die Schutzfristen nach dem Urhebergesetz bei ihnen in der Regel abgelaufen sind – ganz ohne Gebühren zu haben…und Oma und Opa singen auch noch mit. Also von wegen „Taler, Taler Du musst wandern“!

Von Rechts wegen also ist die GEMA auf der sicheren Seite mit ihrer Forderung. Und moralisch? Hierzu Jens Rosskothen, Musiker und Redaktionsmitglied bei „Meine Südstadt“: Mit Respekt für die Kunst und den Wert ihres Sinns.

Als Musiker, der selber Stücke schreibt und komponiert, steht für mich außer Frage, dass der Respekt vor der Kunstrichtung Musik und dem kreativen Prozess der Komposition gepflegt werden sollte. Ebenso wie der Respekt vor der Bedeutung des sinnlichen Hörens. Andernfalls würde das bedeuten, dass man den Wert der Kunst, die man anfassen, betrachten oder gegen die Wand werfen kann, höher einstuft.

Betrachtet man eine Komposition also als künstlerisches Werk, so sollte dieses Werk auch urheberrechtlich geschützt sein. Und weil Kunst eben auch ein Markt ist, und auch Musiker leben müssen, von dem, was sie leisten, müsste dieser Respekt dem Künstler auch finanziell gezollt werden. Sonst wäre die Musik ein missverstandenes Allgemeingut, sozial umnebelt und fern ihrer eigentlichen Bedeutung.
Wenn nun aber die Gratwanderung stolpert, und man in die Pädagogik kippt, wird’s da schon vielschichtiger. Wenn Kinder die Mona Lisa abmalen, wäre es ja absurd, jedes Mal Geld an eine Erbengemeinschaft überweisen zu müssen. Sobald ich in die Richtung komponiere, dass meine Lieder einen pädagogischen Sinn beinhalten, also nicht nur den Sinn in sich selbst als Kunstwerk tragen, müsste man offener mit diesem Thema umgehen, denke ich. Kunst – und in dem Fall die Musik – als eine Art Spielzeug. Gerne soll dieses bezahlt werden, aber dann doch bitte als Pauschale, etwa so, wie die GEMA es ja auch derzeit vorschlägt. Das fände ich dem Gehalt solcher Kompositionen entsprechend.?

Frau Sommer, Leiterin der städtischen Kindertagesstätte Zugasse 1, sieht das ganze Thema erstaunlich unaufgeregt pragmatisch und schlägt damit in die gleiche Kerbe wie der Rechtexperte Classen: Die Schließung der Weihnachtsbäckerei…?

Bisher liegt uns noch kein offizielles Statement der GEMA vor, sollte es aber tatsächlich zu einer Gebührenerhebung für Kopien von Kinderliedern kommen, singen wir halt eben ab dann nur noch schöne alte Kinderlieder! Da hab ich gar nichts gegen und die Kinder freuen sich ohnehin, gemeinsam zu singen. Dann bleibt die Zuckowski-Weihnachtsbäckerei eben im nächsten Jahr geschlossen und wir besingen stattdessen den „Backe backe Kuchen“. Und was die Kinder sich selbst vorsingen, dass bleibt hoffentlich weiterhin gratis und ihnen selbst überlassen…

Links zur Thema:

Aus der „Süddeutschen Zeitung“: „Schöner die Kassen nie klingeln
Erste Pauschalregelung mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband

 

Text: Kathrin Rindfleisch

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