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Verkehr

Die Kölner Umweltzone wird ausgedehnt.

Donnerstag, 29. März 2012 | Text: Wassily Nemitz | Bild: Dirk Gebhardt

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem kommenden Sonntag, 01.04.2012, dürfen Fahrzeuge ein weit größeres Gebiet als bisher nicht mehr ohne eine der drei Umweltplaketten befahren. Die neue Kölner Umweltzone wird etwa fünfeinhalb Mal so groß sein wie die bisherige, die am 01.01.2008 eingeführt wurde: Statt 16 Quadratkilometer umfasst sie ab Sonntag fast 90 Quadratkilometer.

Fünfeinhalb Mal größere Fläche

Im Kölner Süden endet die Umweltzone nicht wie bisher bereits am Bahndamm auf Höhe der Südbrücke, sondern umfasst die kompletten Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Marienburg und Zollstock. Auch andere Teile Kölns kommen zur Umweltzone hinzu: Im Westen reicht sie künftig gar bis zur Stadtgrenze, im Osten bis Buchheim/Vingst sowie im Norden bis Longerich. In der neuen Zone sind lediglich einige wenige Transitstrecken von den Fahrverboten ausgeschlossen: Dazu zählen unter anderem die innerstädtisch verlaufenden Teile der A 57 und B 55a (Zoobrücke).
Eine detaillierte Übersicht der neuen Zone gibt es hier.

Verschärfte Einfahrverbote ab 2013

Grundsätzlich gilt nach wie vor: Einfahren dürfen alle Fahrzeuge, die über eine der drei Plaketten verfügen – Grün, Gelb oder Rot. Erst ab dem 01. Januar 2013 werden alle Fahrzeuge, die nur über eine rote Plakette verfügen, aus der Zone verbannt. 18 Monate später folgen dann auch all jene PKW und LKW, die nur über eine gelbe Plakette verfügen.

Ein Großteil der zugelassenen PKW verfügt heute schon über eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit Ottomotoren erhalten, sofern sie über einen geregelten Katalysator (G-KAT) verfügen, in jedem Fall eine grüne Plakette. Problematischer sieht es für ältere Diesel-Fahrzeuge aus, wie sie häufig noch im Nutzfahrzeug-Bereich anzutreffen sind. Welches Fahrzeug welche Plakette bekommt, ist genau definiert und anhand des Fahrzeug-Scheins erkennbar. Eine gute Zusammenstellung bietet zum Beispiel Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zum_Erlass_und_zur_%C3%84nderung_von_Vorschriften_%C3%BCber_die_Kennzeichnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge#Schadstoffgruppen

Ausnahmen nur noch in seltenen Fällen

Wo es Regeln gibt, finden sich gemeinhin auch eine Vielzahl von Ausnahmen: Grundsätzlich nicht betroffen von den Fahrverboten sind historische Fahrzeuge (mit „H“ am Ende des Nummernschilds gekennzeichnet), Krankenwagen und eine Vielzahl von weiteren, recht spezifischen Fahrzeuggruppen (z.B. Militärfahrzeuge der NATO, sofern diese in wichtiger militärischer Mission unterwegs sind). Darüber hinaus gibt es in Köln bislang die Regelung, dass Besitzer eines so genannten „Handwerkerparkausweises“ auch ohne Plakette in die Umweltzone einfahren dürfen. Allerdings läuft diese Regelung zum 31.03. aus.
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer, die in den vergangenen Jahren als unerbittlicher Gegner der Umweltzone aufgefallen war, gab es zur Einführung der vergrößerten Zone und der Ausweitung auf weitere Fahrzeuge nur noch verhaltene Kritik: Auch wenn Firmen ihre Fahrzeuge „gut und gerne zehn Jahre“ nutzten, sei die gefundene Lösung ein „guter Kompromiss“, sagte Ulrich Fesser von der IHK Köln im vergangenen Jahr gegenüber der „Kölnischen Rundschau“.

Von nun an gilt: Ausnahmegenehmigungen gibt es nur noch dann, wenn die Nachrüstung eines Bestandswagens nicht möglich ist oder ein bereits bestelltes, neues Fahrzeug noch nicht geliefert ist. In allen anderen Fällen werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.
Doch auch für diese Regelung gibt es eine Ausnahme: „In besonders begründeten sozialen Härtefällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden“, heißt es hierzu bei der Stadt Köln. Was genau sich hinter dieser Formulierung verbirgt, wird nicht weiter ausgeführt. Außerdem können Betriebe, die ihre Existenz durch ein Fahrverbot gefährdet sehen, Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Sinn der Umweltzonen zweifelhaft

Grund für die Einführung der Umweltzonen, im Behördendeutsch „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ genannt, war die zu hohe Belastung durch Feinstaub und Stickstoffoxid insbesondere in Innenstädten. Ziel sollte es sein, die Belastung durch den Ausschluss von schadstoffreichen Fahrzeugen zu verringern. Der tatsächliche Nutzen wurde insbesondere von Umweltverbänden allerdings angezweifelt. Deren Auffassung zu Folge wäre die Einführung eines auf dem CO²-Ausstoß basierten Systems sinnvoller.

Einer Untersuchung des Umweltbundesamtes zufolge haben die Umweltzonen bereits spürbaren Erfolg erzielt: „Mit der Umweltzone konnte (…) die verkehrsbedingte Belastung durch Ruß gerade von Anwohnerinnen und Anwohnern von Hauptverkehrsstraßen deutlich gesenkt werden“, heißt es in einer Untersuchung. Der ADAC gab an, er habe bei seinen Messungen kaum Wirkungen festgestellt.

In einzelnen Städten wird bereits über eine Abschaffung der Umweltzonen diskutiert (z.B. in Bremen oder Frankfurt am Main) – in Köln wird sie jetzt zunächst ausgeweitet – am kommenden Sonntag, dem 01.April.

Text: Wassily Nemitz

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