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Gesellschaft

Ganz was Neues vom Brauhaus Schäfer: Ist Staatssekretärin nicht abendfüllend?

Donnerstag, 19. Juli 2018 | Text: Susanne Wächter | Bild: Susanne Wächter

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Stadt hält sich immer noch weitgehend bedeckt, was den Streit um die Verlängerung der Öffnungszeiten des Brauhauses Johann Schäfer angeht. (»Meine Südstadt« berichtete.) Die Pressestelle der Stadt teilte auf unsere Anfrage mit, dass die Frage, ob eine Betriebszeit über 22 Uhr hinaus für die Gaststätte in Frage kommt, von einem Verwaltungsgericht geklärt werden soll. Die Stadt beruft sich bei ihrer Haltung allein auf den 1995 geänderten Bebauungsplan. Darin ist unter anderem die Elsaßsstraße in diesem Teil als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Das bedeute, so die Stadt, dass oberhalb des Erdgeschosses lediglich Wohnnutzung zulässig sei, Gastronomie nur in Ausnahmefällen. Das Brauhaus hat zwei Etagen. Die Genehmigung für die Gastronomie ist bekanntlich erteilt.

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„Für das betreffende Grundstück besteht eine Baugenehmigung mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr“, heißt es in der schriftlichen Antwort, die »Meine Südstadt« von der Stadt über deren Presseamt geschickt hat. Die Öffnungszeiten habe der Antragsteller, also die Betreiber des Brauhauses, selbst gewählt. Ihm sei in einem Vorbescheidsverfahren in 2015 signalisiert worden, dass seit Rechtskraft des Bebauungsplanes Gaststätten aufgrund der Sensibilität des Gebietes nur dann ausnahmsweise zugelassen würden, wenn die Betriebszeit bis maximal 22 Uhr vorgesehen sei. Der Antragstelle sei darauf eingegangen und habe das in seinen Antragsunterlagen entsprechend formuliert.
„Das stimmt nicht“, sagt Till Riekenbrauk, der einer der Betreiber des Brauhauses ist. Von einer Uhrzeit habe in seinem Antrag nichts gestanden. Außerdem hat er eine E-Mail vorliegen, in der eine vorläufige Betriebserlaubnis bis 24 Uhr erteilt wurde. Einen Antrag darauf musste er der Form halber dennoch stellen. „Über den anschließenden Bescheid läuft derzeit das verwaltungsgerichtliche Verfahren“, teilt die Stadt mit und äußert sich zu dem Fall nicht weiter.

Brauhaus Schäfer

Manfred Schäfer und Till Riekenbrauk können sich nur noch wundern.

Riekenbrauk und Manfred Schäfer, der Eigentümer des Hauses, bemühen sich seitdem vergleblich um einen Gesprächstermin mit der Fachverwaltung. „Uns ist nicht an einem gerichtlichen Verfahren gelegen, der uns alle nur unnötig Geld kostet“, sagt Riekenbrauk. Das Gebiet sei sensibel zu betrachten, heißt es in der E-Mail-Antwort der Stadt. Dies zeige die Vielzahl an Beschwerden bei den Ordnungsbehörden. Von einer Vielzahl aber weiß Riekenbrauk überhaupt nichts. Er hat um Akteneinsicht gebeten. Darin war lediglich das 26seitige Beschwerdeprotokoll eines einzigen Paares zu finden. Das übrigens die Online-Petition gegen das Nachbarschaftsfest „Bunt im Block“ noch vor der Veröffentlichung unterschrieben hat. Dabei hat die protokollierende Beschwerdeführerin beruflich bedingt ihren Lebensmittelpunkt in Thüringen, wie man hört. Ist Staatssekretärin vielleicht doch nicht abendfüllend?

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Wie viele Beschwerden es gegen angeblichen Lärm des Brauhauses tatsächlich gibt, sagt die Stadt trotz wiederholter Nachfrage nichts. Sie beruft sich lieber auf den seit 1995 geltenden Bebauungsplan. Von einer Ungleichbehandlung, wie nun in der öffentlichen Diskussion immer wieder zu hören sei, könne nicht die Rede sein. „Eine Ungleichbehandlung ist nur dann gegeben, wenn seit Rechtskraft des Bebauungsplanes Gaststätten neu zugelassen wurden mit Betriebszeiten nach 22 Uhr“, teilt die Stadt mit. Gaststätten, die es schon vor 1995 gab, genießen Bestandsschutz. Fragwürdig ist dabei, dass es auch einen solchen Bebauungsplan für die Vondelstraße gibt, und dass die Alte Wagenhalle nach dessen Inkrafttreten neu eröffnet wurde. Übrigens mit Gastronomie bis mindestens 24 Uhr.

Text: Susanne Wächter

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Kommentare

  • Manuela Müller sagt:

    Ich fände es mal richtig und wichtig, auch endlich konkrete Namen Eurerseits zu nennen.
    [restlicher Kommentar und Namen v.d. Redaktion entfernt – bitte keine Hetzkampagnen]

  • F sagt:

    Mit der Wagenburg und der Stadt gab es natürlich beidseitiges Intresse. Die alte Feuerwache 2 wurde aus Einsatztatkischen Gründen verlegt und das dann leerstehende Gebäude musste natürlich bestmöglichst unter die Leute kommen. Da geht das ein oder andere natürlich besser, als in einer alten Spedition 😉

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