Keine Wahl…
Donnerstag, 21. September 2017 | Text: Judith Levold | Bild: Tamara Soliz
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
…haben am kommenden Sonntag all´ jene Menschen, denen per Gericht ein gesetzlicher Betreuer in allen Angelegenheiten an die Seite gestellt wurde. Mehr als 80.000 volljährige BundesbürgerInnen betrifft das laut einer Studie des Bundesozialministeriums aus 2016.
Die meisten davon sind Menschen mit so genannter geistiger Behinderung bzw. Menschen, die wegen dieses Handicaps eben eine gesetzliche Betreuung haben.
Viele Menschen mit Handicaps haben ja einen Betreuer für verschiedene Punkte, etwa für alles Finanzielle oder die Gesundheitsvorsorge sagt André Weßel, pädagogischer Mitarbeiter bei miteinander leben e.V. in Köln-Sürth. Es seien ja nicht alle voll betreut und nur dann, wenn genau dies vom Sozialgericht so festgelegt sei, habe das den Verlust des Wahlrechts zur Folge, so Weßel weiter.
Für den Verein, der neben dem Betrieb von inklusiver KiTa und Wohngruppen im Kölner Süden die Inklusion auf allen Ebenen vorantreiben will, ist politische Bildung und Teilhabe an politischem Leben für Menschen mit Handicap ein wichtiges Anliegen. Deshalb organisierte Weßel auch im Verbund mit anderen Trägern wie der Lebenshilfe e.V., den Gemeinnützigen Werkstätten Köln und der Diakonie Michaelshoven Info-Veranstaltungen mit Podiumsdiskussionen der DirektkandidatInnen. Zur Landtagswahl im Frühjahr und jetzt zur Bundestagswahl.
Wir haben in den Tagen davor auch Seminare für die Leute angeboten, sie vorbereitet, Grundlagen der Politik und Demokratie erarbeitet. erzählt André Weßel, und Die Leute, die wählen wollen, sollten das auch tun dürfen. Und sie haben da Fragen nicht nur zu eigenen Belangen, da sind die Interessen schon breiter gefächert. Zum Beispiel Umweltschutz oder auch das Thema Türkei das beschäftigt sie genau so wie andere BürgerInnen.
In der Diakonie Michaelshoven, wo etwa 400 Menschen ambulante oder stationäre Angebote nutzen, sind 120 von dem Wahlausschluss betroffen. Wohlgemerkt, das betrifft die Bundestagswahl, nach Bundeswahlrecht.
Für Landtags- und Kommunalwahlen ist das seit kurzem, zumindest in NRW, anders, denn 2016 verabschiedete die SPD-geführte NRW-Landesregierung ein so genanntes Inklusionsstärkungsgesetz. Dieses zog die Reform des Schulgesetzes, des Kinderbildungsgesetzes und eben auch des Landeswahlgesetztes im Hinblick auf mehr Teilhabe nach sich. Inzwischen dürfen also in NRW auch Menschen mit gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten wählen, so sie das möchten.
Die Leute können durchaus glasklar Fragen stellen, die ihren Alltag betreffen und sie haben auch glasklar zu anderen Themen eine Meinung erzählt etwa die ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Ingrid Hack, die während des Landtagswahlkampfes im April an einer Diskussionsveranstaltung aller Kandidaten im Kirchenraum der Diakonie Michaelshoven teilnahm.
Eine solche Veranstaltung gab es auch vor zwei Wochen wieder: Die Bundestags-KandidatInnen von SPD, GRÜNE, CDU, FDP und LINKE gingen in Michaelshoven aufs Podium und waren auf Nachfrage alle dafür!, so André Weßel, dass da auch im Bundeswahlgesetz was geändert werden müsse. Damit Menschen, die am Sonntag ausgeschlossen sind, zukünftig teilnehmen können.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechender Antrag gestellt, der aber trotz Unterstützung durch Grüne und Linke an den Gegenstimmen von CDU/CSU und FDP scheiterte.
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