Rathenauplatz-Infos: Spät und unbefriedigend
Mittwoch, 3. April 2019 | Text: Judith Levold | Bild: Klaus Adrian
Geschätzte Lesezeit: eine Minute
Die Stadt informierte am 2. April ihre BürgerInnen näher zu den Umständen, die zur Schließung der beiden Spielplätze auf dem Rathenauplatz geführt hatten. Demnach habe es schon in 2017 Hinweise auf Schlacken im Boden gegeben, 2018 im Frühjahr seien dann Bodenproben gezogen worden. Die Dauer bis zur Schließung der Plätze erkläre sich daraus, dass man weitere Proben habe nehmen und Grenzwerte vergleichen müssen etc. Die Ergebnisse des Schadstoffgutachtens findet man auf der Seite der Stadt Köln und auf der Homepage der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz.
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Naturmetzgerei HennesFür Klaus Adrian, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz, war die Info-Veranstaltung nicht überzeugend: „Das konnte im Prinzip keiner so richtig erklären, warum es so lange gedauert hat, von der Beprobung bis zum Abbau der Plätze.“ beschreibt er den Abend im Berufskolleg Lindenstraße. Auch die Tatsache, dass die BürgerInnen erst NACH dem Abbau der Spielplätze informiert wurden, findet er ungeschickt und eher rückwärtsgewandt von der Verwaltung. „Also im Prinzip hätte es sich ja gehört, dass man uns informiert in dem Moment, wo die Proben gezogen wurden.“ meint er, und das sei eben mindestens schon vor einem Jahr gewesen.
Am 22. März hatte die Stadt in einer -von den Bewohnern des Rathenauplatzes als „Nacht und Nebel-“ empfundenen- Großaktion beide Spielplätze auf dem Rathenauplatz abgesperrt und komplett demontiert – wegen zu hoher Schadstoffbelastung, vor allem mit Blei. Inzwischen sind sie teilweise mit Lavagestein und Einsaat versehen, angeblich auch nach Ostern wieder bespielbar. Komplett neu gestaltet allerdings werden sie erst nach der sog. Durchsanierung.
Der Info-Abend und die Diskussionen dort ergaben zumindest, dass die restliche Grünfläche wieder freigegeben wird und die Spielplatz-Schilder wieder aufgestellt werden. Dies sei wichtig, so Adrian, damit die Flächen nach wie vor als Spielplatz ausgewiesen blieben und ihre Nutzung für Gelage und lautstarkes Feiern mit den entsprechenden Begleiterscheinungen verhindert werden könne.
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