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Gesellschaft

SchülerInnen in Quarantäne und Nicht-Testen – Stadt Köln bleibt dabei

Donnerstag, 27. August 2020 | Text: Judith Levold | Bild: pixabay

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie an dieser Stelle berichtet, protestierten Eltern in einem Offenen Brief an die Stadt Köln dagegen, dass SchülerInnen der KGS Mainzer Straße pauschal in 14-tägige Quarantäne geschickt wurden, nachdem ein Kind in einer Klasse positiv auf COVID-19 getestet worden war. Nicht nur SchülerInnen dieser Grundschule sitzen jetzt also wieder zu Hause, dasselbe passierte auch an anderen Kölner Schulen, derzeit befinden sich schon mehr als 400 SchülerInnen und LehrerInnen in Köln in Quarantäne.

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Wir haben zum Vorgehen an der KGS Mainzer Straße konkrete Fragen an die Stadt gestellt, und folgende Stellungnahme bekommen:

Angeblich hat das Gesundheitsamt nur „mehrere“ SchülerInnen einer Klasse, in der ein Kind positiv getestet wurde sowie 5 LehrerInnen ermittelt, die als Kontaktpersonen der Kat. 1 eingestuft werden – diese sind bislang vom G-Amt noch nicht kontaktiert worden – warum und bis wann soll das erfolgen?

In der KGS Mainzer Str. wurde ein Schüler positiv getestet, ein weiterer Schüler (ist Familienmitglied des ersten, gilt als klinisch-epidemiologischer Fall und besuchte zur gleichen Zeit eine andere Klasse der gleichen Schule).
Die betroffenen Schüler können derzeit aus Ressourcengründen nicht einzeln kontaktiert werden. Daher hat das Gesundheitsamt eine Allgemeinverfügung erstellt, alle erforderlichen Informationen mündlich und schriftlich an die Schulleitung übermittelt und diese verpflichtet, die betroffenen Familien zu informieren und die Elternbriefe weiterzuleiten. Die Lehrer werden durch das Indexmanagement kontaktiert. Die Lehrer wurden ebenfalls durch die Schulleitung informiert.

Warum wurden pauschal ALLE SchülerInnen der Klasse wie Kontaktpersonen Kat. 1 behandelt und in häusliche Quarantäne geschickt bis 3.9.?

Die Aufsicht in der Schule (und OGS) hat das dortige Personal. Die dortigen Kontakte müssen daher mit den Schulleitungen (einschl. OGS) ermittelt werden. Das Gesundheitsamt versucht in jedem Einzelfall, die engen Kontaktpersonen anhand der schulischen Angaben so weit wie infektiologisch vertretbar einzugrenzen. Wir müssen uns hier auf die Aussagen der Schule verlassen, die Schule ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Warum werden nicht alle SchülerInnen der Klasse getestet, um die Nichtinfizierten in den Genuss von Schule kommen zu lassen (siehe Empfehlungen zu Tests in Gemeinschaftseinrichtungen des RKI/Nationale Teststrategie)?

Es werden nur Kat 1-Kontakte unter Quarantäne gestellt. Eine negative Testung in der Quarantäne kann die Quarantäne nach derzeitigen RKI-Regeln nicht verkürzen. Tests von Kontaktpersonen werden vom RKI vorranging zum Zweck der Aufdeckung des Infektionsgeschehens bei Ausbrüchen empfohlen. Bisher gibt es keine Ausbrüche in Schulen. Die Kapazitäten reichen derzeit nicht für die Testung aller Kontaktpersonen.

Wie will das Kölner G-Amt zukünftig verfahren, um Quarantänen für Schülerinnen und Schüler zu verkürzen/vermeiden?

Ein anderes Vorgehen kann erst erfolgen, wenn es vom RKI eine Empfehlung zur „Freitestung“ von Kat1-Kontakten am Tag XY geben würde.

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Ganz ehrlich? Da finde ich persönlich: Das hört sich nach Textbaustein und Allgemeinverfügung an, und wirft auch neue Fragen auf. Denn wenn es heißt, dass „nur Kategorie 1-Kontakte“ (also Personen, die nachweislich länger engeren und ungeschützten Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, Anm. der Red.) in Quarantäne geschickt werden, so trifft das auf die Handhabung an der KGS Mainzer Straße ja nicht zu – die gesamte Klasse muss zu Hause bleiben, obschon, wie es in der Info an die Eltern hieß, nur bei „mehreren“ SchülerInnen und fünf LehrerInnen ein engerer Kontakt nicht „ausgeschlossen“ werden konnte. Sprich: Es wären nur ein paar Personen Kategorie 1-Kontakte. Und auch der Hinweis auf die fehlende Einzelfall-Kontaktierung „aus Ressourcengründen“ stimmt nicht froh. Schon Anfang März, als ich selbst von einer Quarantäne meines Sohnes betroffen war, blieb die Kontaktierung durch das Gesundheitsamt aus, den (Negativ!)-Test habe ich selbst organisiert.

Ressourcenvorbehalt?

Warum also sind die Ressourcen nicht entsprechend aufgestockt worden? Geht ja auch für Reiserückkehrer, die bislang erstmal nur fünf Tage in die Selbstisolation sollen… Und das Robert Koch Institut hat auf seiner Seite unter dem Stichwort Nationale Teststrategie zu Corona-Ausbrüchen tatsächlich folgende Empfehlung: „Bei Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften (z.B. Arztpraxen, Schulen, Kita, Asylbewerberheim, Notunterkunft, Justizvollzugsanstalt) sollten sich Personen in den Einrichtungen einer Testung unterziehen, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen.“. Also, warum nicht die Kinder und MitarbeiterInnen testen und ihre Quarantäne damit verkürzen? Ja, es steht dort auch, dass die Umsetzung von Empfehlungen dem Ermessen lokaler Behörden obliegt, und damit wären wir wieder bei der Stadt Köln. Warum nicht den Ermessensspielraum für maximales Testen nutzen und hier die Chance ergreifen, vielleicht leuchtendes Beispiel zu werden? Überschrift: Köln testet seine SchülerInnen durch – Schulbesuch für alle hat in dieser Stadt Priorität!

Wunschdenken

Ein Restrisiko bleibt natürlich, darüber muss man sich keine Illusionen machen, überall da, wo Menschen eben miteinander Kontakt haben. Kontakte zu reduzieren, im Freien zu praktizieren, AHA-Regeln zu beachten – all´ das sollte jeder in Eigenverantwortung und mit Rücksicht auf andere weiterhin tun. Doch fehlt mir im Grunde mal die -auch mediale- Debatte darüber, was eigentlich künftig als gesellschaftlich zu akzeptierendes Restrisiko gelten kann. Den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen zählte ich persönlich auf jeden Fall dazu. Ohne ihn wegen mangelnder Ressourcen zum Voraussetzungschaffen auszusetzen. Ein Wunsch, ja.

Text: Judith Levold

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