Aufgeschnappt: Buchvorstellung von ArchivKomplex +++ 38. Dauerlauf im Severinsviertel – Anmeldung bis 22. April 23 +++ Maja Lunde in der Comedia +++
Zwangsmaßnahmen wie die Unterbringung von Personen in einer geschlossenen Station, Fixierung oder sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sind im Sozial- und Gesundheitswesen weit verbreitet. Das stellte der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme „Hilfe durch Zwang?“ fest. Allerdings sind sie ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, wenn sie ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Doch wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Und wann darf Hilfe durch Zwang erfolgen? Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und Mitverfasser der Stellungnahme, Prof. Dr. Dr. Volker Lipp von der Georg-August-Universität Göttingen, spricht heute auf Einladung des Instituts für Soziales Recht der TH Köln.
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