Aufgeschnappt: Buchvorstellung von ArchivKomplex +++ 38. Dauerlauf im Severinsviertel – Anmeldung bis 22. April 23 +++ Maja Lunde in der Comedia +++
Ethische, institutionelle und rechtliche Gesichtspunkte einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB im Februar 2020.
Das Urteil des BVG zu § 217 StGB zur Suizidbeihilfe macht eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe notwendig. Es ist zugleich eine Herausforderung für das Selbstverständnis und die Praxis von Kirchen, Institutionen, Berufsverbänden und Einzelpersonen, denn das BVG hat “das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen den kollektiven Rechten auf Schutz des Lebens vorgeordnet und zum Maßstab jeglicher legislativen Regelungen gemacht” (Stellungnahme der EKD vom 12. Juni 2020). Eröffnet das Urteil eine “Suizidkultur”, die wiederum alte und pflegebedürftige Menschen unter sozialen und wirtschaftlichen Druck stellt? Andererseits hebt das BVG die Pflicht des Staates zur Suizidprävention hervor und betont, dass es keine Verpflichtung auf eine Beihilfe zum Suizid geben kann. Gilt dies nur für Einzelpersonen, oder auch für Institutionen? Wie ist im Grenzfall mit der Bitte um assistierten Suizid umzugehen? Wie kann eine Neuregelung aussehen, die Menschenwürde, Lebensschutz und Selbstbestimmung neu in ihre notwendige Balance setzt?
Veranstalter: Internationale Ökumenische Gemeinschaft (IEF), Deutsche Region in Zusammenarbeit mit der Melanchthon-Akademie Köln.
Der Kurs ist kostenlos. Die IEF-Deutsche Region freut sich über Spenden für die ökumenische Bildungs- und Netzwerkarbeit der IEF. Bankverbindung: IEF-Deutsche Region, Volksbank Berg eG, IBAN: DE14 3706 9125 2103 7180 18, BIC: GEODED1RKO
Anmeldung bis Freitag, 7. Mai, unter anmeldung@melanchthon-akademie.de oder 0221 931803-0