Aufgeschnappt: Buchvorstellung von ArchivKomplex +++ 38. Dauerlauf im Severinsviertel – Anmeldung bis 22. April 23 +++ Maja Lunde in der Comedia +++
Vorsorge für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
Patientenverfügungen sind seit dem 01.09.2009 gesetzlich anerkannt und geregelt. Durch das Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 wurde zudem ausdrücklich festgeschrieben, dass vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung der Patient*in einzuholen ist. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Patientenverfügung führt häufig auch zu ethischen Überlegungen und Fragen nach der Fürsorgepflicht von Ärzt*innen und uns nahestehenden Menschen. In Vortrag und Gespräch werden wir uns folgenden Fragen widmen: Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich selbst nicht mehr einwilligen kann? Wer soll für mich in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen entscheiden? Welche Wünsche und Präferenzen habe ich hinsichtlich Betreuung und Pflege für mein Lebensende?
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