Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien“
Montag, 6. Februar 2017 | Text: Antje Kosubek
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Die Elterninitiative „G9-jetzt-NRW“ hatte im vergangenen Jahr Unterschriften gesammelt, um jetzt ein Volksbegehren durchführen zu dürfen. Die Kommunen sind nun verpflichtet, Listen öffentlich auszulegen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger eintragen können. Ziel des Volksbegehrens ist eine Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe.
Die Elterninitiative „G9-jetzt-NRW“ hatte im vergangenen Jahr Unterschriften gesammelt, um jetzt ein Volksbegehren durchführen zu dürfen. Die Kommunen sind nun verpflichtet, Listen öffentlich auszulegen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger eintragen können. Ziel des Volksbegehrens ist eine Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe. Das Volksbegehren hat dazu einen konkreten Gesetzesvorschlag zum Gegenstand. Dieser sieht auch eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl in Sek I und Sek II vor – und zwar in allen Schulformen. Jeder sollte sich also im Vorfeld über die Vor- und Nachteile des Volksbegehren informieren.
Es gibt drei Wege, sich am Volksbegehren „G9 jetzt!“ zu beteiligen:
1 – Per Unterschrift mit Personalausweis den neun Bürgerämtern (Kundenzentren) und im Wahlamt Die Landesregierung NRW hatte die amtliche Listenauslegung vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung – G9 jetzt!“ zugelassen.
2 – Über die parallele stattfindende freie Unterschriftensammlung vom 5. Januar 2017 bis 4. Januar 2018
3 – Mittels einem „amtlichen Eintragungsschein“ kann man sein Votum wie bei einer Briefwahl zu Hause abgeben und wieder zurückschicken. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung eines Eintragungsscheins:
– Mündlich durch persönliche Vorsprache bei der Dienststelle Wahlen, Ottmar-Pohl Platz 1 51103 Köln
– schriftlich: Stadt Köln, Wahlen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
– per Telefax 0221 / 221 – 21555
– per E-Mail: wahlen@stadt-koeln.de
Im Antrag sind immer Vornamen, Nachname, Geburtsdatum und Adresse zu nennen.
Abstimmungsberechtigt sind alle, die zur Landtagswahl wahlberechtigt sind, also nicht nur Eltern schulpflichtiger Kinder.
Die Frist für die Beantragung eines Eintragungsscheins endet am 31. Mai 2017.
Wenn acht Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in NRW (1.060.963 Personen) für das neunjährige Gymnasium unterschreiben, muss der Landtag entscheiden. Lehnt das Landesparlament dieses dann ab, müsste es selbst einen Volksentscheid zum Thema auf den Weg bringen – und das Ergebnis akzeptieren und übernehmen.
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/ak
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