Wer regiert die Stadt?
Mittwoch, 2. September 2015 | Text: Tamara Soliz | Bild: Dirk Gebhardt
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Wir leben gerne in Städten, zeigt zumindest die Statistik. Insgesamt 85% der Deutschen leben in urbanen Kontexten. Die gute Infrastruktur, vom nahen Supermarkt über die vielen Ärzte bis hin zur Oper machen das Wohnen in der Stadt für viele attraktiv. Nur, wer bestimmt in der Stadt?
In kleinen und großen Städten muss viel geregelt werden: Schlaglöcher, Hundesteuer, Schulsanierung und die Müllabfuhr: Wir werden verwaltet, verplant und beschieden von der Verwaltung. Aber regieren die auch? Wer ist da der Chef? Die Kommunalpolitiker, die Dezernenten, die Bezirksregierung oder der Oberbürgermeister?
In Köln ist nach der Verschiebung erst am 18. Oktober 2015 Oberbürgermeisterwahl. Bei so einer Wahl stellt sich nicht nur die Frage Wen wähle ich, sondern auch die Frage, welche Befugnisse und Aufgaben bringt der Posten der OberbürgermeisterIn mit sich? Das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW fasst die Aufgaben auf seiner Webseite wie folgt zusammen: Vorsitz im Rat und Leitung der Verwaltung. Selbstverständlich soll er die Stadt auch noch repräsentieren, also den Karneval eröffnen und Bundesverdienstkreuze an Revers heften.
Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Der OB wird nicht von den Bürgern in den Rat gewählt. Wählen tun sie den Leiter der Kommunalen Verwaltung – er sitzt dann per Gesetz im Rat. Als Ratsvorsitzender muss er die Ratsversammlungen administrieren: Er muss zur Sitzung einladen, die Ratssitzung eröffnen und schließen, die Sitzung leiten und die Ergebnisse der Abstimmungen festhalten. Hinzukommt die Ausübung des Ordnungs- und des Hausrechts während der Ratssitzung und die Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung. Zusätzlich hat er auch ein einfaches Stimmrecht, wie jedes Ratsmitglied.
Nach der Ratssitzung fährt er dann schnell rüber nach Deutz in die Verwaltung. Hier warten weitere Aufgaben auf Ihn/Sie. Sein Job erlaubt es etwa, die Dezernate neu zu ordnen. Er könnte beispielsweise also das Dezernat Finanzen mit dem Dezernat Bildung, Jugend und Sport zusammenlegen, wenn er denn das für sinnvoll hielte. Die LeiterInnen der Dezernate und Referate kann er selbstständig besetzen, der Rat muss dem allerdings zustimmen. Anders bei anderen Personalfragen.
EinE OberbürgermeisterIn ist weisungsbefugt: die städtischen Angestellten sind verpflichtet, seinen Anweisungen zu folgen. Da seine Rechte in der Verwaltung breit gefächert sind, ist der Oberbürgermeister rechtlich und politisch verantwortlich für die Umsetzung der Ratsbeschlüsse und der so genannten Pflichtleistungen der Stadt wie z.B. der Pflicht zur Unterbringung von Flüchtlingen, der Pflicht, ausreichend Schulraum vorzuhalten etc.
Diese Rechte machen aus der Funktion eines OberbürgermeisterIn die machtvollste in einer Stadt. Aber ein OB kann noch viel mehr. Mit dem Widerspruchsrecht kann er Ratsentscheidungen aufschieben, hier kann der Rat allerdings den OB mit einer zweiten Abstimmung aushebeln. Bei dem Beanstandungsrecht blockiert der OB eine Ratsentscheidung, wenn sie aus seiner Sicht gegen geltendes Recht verstößt. In diesem Fall muss die Kommunalaufsichtsbehörde klären, ob eine Ratsentscheidung umgesetzt werden kann.
Das Wirtschaftsleben einer Stadt prägt der Oberbürgermeister durch seine Zugehörigkeit in den Verwaltungsgremien von städtischen Unternehmen. In Köln sind das u.a. der Köln/Bonner Flughafen, Kölnmesse, RWE Power und die Stadtsparkasse Köln/Bonn. Seine Entscheidungen werden vom Rat der Stadt kontrolliert. Dem Rat der Stadt ist er auch rechenschaftspflichtig.
Am 18. Oktober wählen wir in Köln also nicht nur einen Repräsentanten der Stadt, welcher mit dem kölschen Bling durch die Stadt wandert und Hände schüttelt. Entschieden wird die Frage wer als Wahlbeamter ohne Dienstvorgesetzten die Geschicke der Stadt für die nächsten 5 Jahre bestimmt.
Die Kandidaten für die Wahl am 18. Oktober 2015 in alphabetischer Reihenfolge sind:
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